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Mord und Totschlag in Russland PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Ute Weinmann   
Donnerstag, 31. Mai 2007

Übergriffe mit Todesfolge auf Menschen, deren äußeres Erscheinungsbild auf eine nichtrussische Herkunft schließen lässt, gehören in Russland längst zum Alltag.

 


Rechnerisch gesehen verlief das Jahr 2005 mit "nur" 28 Todesfällen glimpflicher ab als das Vorjahr 2004 mit 46. Allerdings hat sich die Anzahl der in den Statistiken von Miliz und Menschenrechtsorganisationen erfassten rassistischen Überfälle fast verdoppelt und lag 2005 bei ca. 400. Allein in St. Petersburg wurden über 700 Übergriffe auf AusländerInnen registriert.

Die Zahlendifferenz lässt sich u. a. darauf zurückführen, dass Rassismus an sich zwar kein neues Phänomen darstellt, sich im Sprachgebrauch jedoch erst allmählich einbürgert. Die Identität der Opfer wird zur deutlichen Abgrenzung gegenüber russischen StaatsbürgerInnen gerne mit "ausländisch" umschrieben. Immer häufiger beurteilen Medien die von Übergriffen betroffenen AusländerInnen anhand ihrer Gesetzestreue, sprich ob sie über eine legale Aufenthaltserlaubnis und eine gültige Meldeadresse verfügen. Dabei interessiert nicht, dass russische Meldevorschriften derart gestrickt sind, dass eine legale Registrierung nicht in allen Fällen möglich ist und korrupte Milizionäre ihren Obolus unabhängig davon einfordern, ob Papiere ordnungsgemäß ausgestellt wurden oder nicht.

Über die Hälfte der russischen Bevölkerung steht der wachsenden Zuwanderung aus den ehemaligen Sowjetrepubliken ablehnend gegenüber, obwohl sich die russische Ökonomie ohne sie mit größten Schwierigkeiten konfrontiert sähe. Dabei spielt nicht nur eine rassistische Komponente eine Rolle, man erfreut sich ebenso wenig an aus jenen Ländern zurückkehrenden ethnischen RussInnen. Allerdings sieht man jenen ihre Herkunft nicht auf den ersten Blick an. Doch wenngleich sich zunehmender Fremdenhass feststellen lässt und die russische Gesellschaft über lange Jahre hinweg durch den Tschetschenienkrieg, Anschläge und die wachsende Anzahl an technischen Katastrophen mit ständigen Todesmeldungen konfrontiert wird, heißt dies nicht, dass rassistische Morde die Öffentlichkeit generell nicht schockieren.

Ende März fällte ein Petersburger Gericht das Urteil gegen neun junge Männer, die vor zwei Jahren ein 9-jähriges tadschikisches Mädchen mit Messerstichen ermordeten. Am Tag nach dem Mord befahl die Gouverneurin Valentina Matwijenko den Behörden für innere Sicherheit: "Grabt sie aus der Erde aus, findet die Schuldigen,... Leitet alle nötigen Maßnahmen ein und veranstaltet einen Schauprozess. Solche Tatbestände dürfen nicht unbestraft vergehen."

Dieser Fall hatte die Öffentlichkeit damals besonders erregt, die geforderte Strafe entsprach jedoch nicht den Erwartungen. Ein Geschworenengericht ließ die Mordanklage fallen und stufte den Fall lediglich als "Hooliganismus" ein, die zuständigen Richter verhängten Haftstrafen zwischen anderthalb und fünfeinhalb Jahren bei einem Freispruch. Der offenkundig politisch motivierte und rassistische Hintergrund der Tat fiel völlig unter den Tisch und damit ist eine Chance vertan, die gängige Praxis bei der Beurteilung ähnlicher Straftaten zu beeinflussen.

Dabei verbreiten gerade Petersburger Rechtsradikale seit geraumer Zeit im Internet eine detaillierte Anleitung zum Töten "Andersgeborener". Die Petersburger Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Strafverfahren wegen "Verbreitung von Aufrufen zu extremistischen Handlungen" eingeleitet, da diese jedoch größerenteils vorsorglich über US-amerikanische Provider ins Netz gestellt werden, fehlt es an einer geeigneten Handhabe, um die Anleitung aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.

Dass neben Buchveröffentlichungen gerade das Internet eine große Rolle bei extrem rechten Straftaten spielt ist längst bekannt. Dies gilt auch für den Überfall des 21-jährigen Aleksandr Koptsev auf eine Moskauer Synagoge Mitte Januar diesen Jahres, bei dem er acht Menschen zum Teil schwere Verletzungen durch Messerstiche zufügte. Koptsev wurde Ende März zu dreizehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Strafmaß ist sicherlich auch auf die erhöhte internationale Aufmerksamkeit zurückzuführen. Doch gleichzeitig wurden alle Anklagepunkte bezüglich der Tatmotive fallengelassen. Als Ersttäter mit einem Augenleiden konnte er zudem mildernde Umstände geltend machen.

Trotz des blutigen Vorfalls in der Synagoge bilden gewaltsame Übergriffe auf Jüdinnen und Juden eher die Ausnahme. In rechtsradikalen Kreisen wird seit geraumer Zeit über das Schwinden an Aktualität für antisemitische Propaganda debattiert, gleichzeitig nahm jedoch die Anzahl verbaler antisemitischer Attacken aus dem politischen Establishment zu. Als Beispiel sei hier der sogenannte "Brief der 500" genannt, worin vor einem Jahr u. a. Dumaabgeordnete der „Kommunistischen Partei Russlands“ (KPR) und der Partei "Rodina" (Heimat) ein Verbot jüdischer Organisationen gefordert hatten. Den Tatbestand des Antisemitismus sah ein Moskauer Gericht hinsichtlich einer entsprechenden Klage eines Menschenrechtlers indes nicht gegeben.

Forderungen nach einem Verbot rechtsradikaler Parteien und Organisationen werden zwar hin und wieder geäußert, doch ist die Effektivität solcher Mittel durchaus fragwürdig, solange deren ideologische Basis nicht insgesamt in Frage gestellt wird. Eine Vielzahl rechter Strukturen verfügt zudem über einen nicht geringen Rückhalt bei der Miliz und in Teilen des Machtapparates. Und dadurch wiederum wird die ohnehin nur halbherzige Strafverfolgung der Aktivitäten weitgehend torpediert.

Quelle: Rechter Rand Nr. 100


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