| Der Kampf gegen alltägliche neonazistische Gewalt |
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| Geschrieben von Jakob Stürmann | ||||
| Donnerstag, 22. November 2007 | ||||
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Solidarität mit russischen Antifas
Ob als Gutachter bei Gerichtsverfahren, ob durch ihre physische Präsenz auf der Straße
oder als subkulturelles Gegenmodell - russische Antifaschisten tragen durch ihre
alltägliche Praxis dazu bei, den Spielraum für Neonazis einzuschränken.
Dadurch geraten sie immer häufiger ins Visier der gewaltbereiten rechtsradikalen Szene. Wer sich offen als Antifaschist positioniert, muss mit Drohanrufen rechnen. Im Internet erscheinen regelmäßig Gewaltaufrufe mit Fotos, teilweise sogar unter Angabe der Wohnanschrift. Seit dem Jahr 2004 töteten Neonazis den Wissenschaftler Nikolaj Girijenko und vier junge Antifaschisten: Timur Katscharawa (Petersburg), Aleksandr Rjuchin (Moskau), Stanislaw Korepanow (Izhewsk), Ilja Borodaenko (Angarsk). Andere trugen infolge rechtsradikaler Gewalt zum Teil schwere Verletzungen davon. Russische Antifaschisten weisen darauf hin, dass in den vergangenen ein bis zwei Jahren vermehrt Angehörige diverser Subkulturen Angriffen von Neonazis ausgesetzt waren. Nicht alle Vorfälle gelangen in die Medien, da die Meidung der Öffentlichkeit in ihren Augen oft mehr Sicherheit zu bieten scheint als ein offensiver Umgang damit. Statistische Erfassung Nach Angaben des Moskauer Zentrums "SOVA", das Vorfälle mit rechtsradikalem Hintergrund dokumentiert und analysiert, wurden zwischen Januar und Oktober 2007 insgesamt 436 Menschen von Rechtsradikalen angegriffen, 49 Menschen kostete der Naziterror das Leben. Moskau, die Moskauer Region und St. Petersburg nehmen dabei unumstritten die Spitzenplätze ein, da sich hier ein wesentlicher Teil der landesweit etwa 70 000 rechtsradikalen Skinheads konzentriert. Die Zahl der Todesfälle und Übergriffe dürfte jedoch höher liegen als statistisch erfasst. Die Informationslage ist vor allem in den abgelegeneren Regionen völlig unzureichend. Oftmals dienen lokale Zeitungen oder Webblogs als einzige Informationsquelle mit eingeschränkten Möglichkeiten zur Überprüfung der dargelegten Fakten. Juristischer Umgang ... Auch die Miliz erhält nicht immer Kenntnis von Überfällen mit rechtsradikalem Hintergrund oder aber stuft diese als gewöhnlichen Hooliganismus ein. Der zugehörige Paragraf 213 des Strafgesetzbuchs erfüllt nicht nur die Funktion, eventuelle politische Hintergründe zu vertuschen, sondern vereinfacht das gesamte Ermittlungsverfahren. Für eine Verurteilung muss das Tatmotiv nicht nachgewiesen werden, zudem erlaubt er ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Haft. Im Zusammenhang mit dem Urteil im Mordfall Timur Katscharawa erkannte das zuständige Gericht erstmals ein politisches Mordmotiv an. Die steigende Anzahl an rechtsradikalen Übergriffen geht zwar auch mit einer Zunahme von Gerichtsurteilen gegen die Täter einher, deren Gesamtsumme steht allerdings mit 19 Verurteilungen von Januar bis einschließlich August 2007 in keinem Verhältnis zu dem realen Ausmaß an Gewalt und Nazipropaganda. So wurde erst im Juli der Anführer der Neonazigruppe "Format 18", Maxim Martsinkewitsch, verhaftet, nachdem er jahrelang ungestört die Veröffentlichung von Gewaltvideos im Internet vorantreiben konnte. Öffentliche Aufmerksamkeit erregte jedoch erst ein Video, welches einen Monat später im Netz Verbreitung fand und auf dem vor dem Hintergrund von Nazisymbolik die Hinrichtung von zwei Männern nichtrussischer Herkunft zu sehen ist. Während Organisationen wie "SOVA" danach streben, das russische Strafgesetz in vollem Umfang zur Anwendung zu bringen, misstrauen viele junge AntifaschistInnen, die ohne eigene formale Struktur im Rücken agieren, dem sogenannten Rechtschutzapparat. Die Möglichkeiten, Neonazis strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, schätzen viele als sehr gering ein, nicht zuletzt aufgrund eigener negativer Erfahrungen. ... mit Antifas Gerät man selbst in Konfrontation mit der Miliz, gilt es als sicherer, sich freizukaufen. Hilfe ist von der Miliz auch im Falle einer Strafanzeige gegen rechtsradikale Täter nicht immer zu erwarten. Nach einem gescheiterten Tötungsversuch durch einen bekannten Neonazi in Izhewsk wandte sich ein Antifaschist an die Miliz. Der zuständige Ermittlungsbeamte bot ihm im Gegenzug umgerechnet knapp 30 Euro an, damit er die Anzeige fallen lässt. Treten Antifaschisten nicht als Opfer auf, droht ihnen Kriminalisierung. In St. Petersburg begann Ende September diesen Jahres das erste Gerichtsverfahren in Russland gegen Antifaschisten. Den sechs Angeklagten wird wegen eines Angriffs auf rechtsradikale Demonstranten von der "Bewegung gegen illegale Immigration" (DPNI) im Vorjahr Hooliganismus vorgeworfen. Einer muss sich darüber hinaus wegen vermeintlicher Gründung einer verbrecherischen Organisation verantworten. Da Aussagen gegen ihn vorliegen, muss er mit einer Haftstrafe rechnen. In diesem Verfahren spielen nicht zuletzt einige der Anwälte eine unrühmliche Rolle, da diese ihre Mandanten ermutigten, zur eigenen Entlastung Aussagen gegen den Hauptangeklagten zu machen. Das entspricht eher dem Vorgehen in einem Verfahren gegen gewöhnliche Kriminelle. Tatsächlich fehlt es an qualifizierten Anwälten, die den Mut aufbringen, Antifaschisten zu verteidigen. Nicht zuletzt kostet eine effektive Verteidigung aber einfach auch viel Geld. Die Netzwerke innerhalb von Russland und dem benachbarten Belarus haben sich gestärkt, aber angesichts der schwierigen Situation vor Ort sind russische Antifaschisten dringend auf internationale Solidarität angewiesen! Spendenkonto: Axel Hoffmann, Konto-Nr. 408 352 201, BLZ 200 100 20, Postbank Hamburg, Kennwort: Soli-Fond Russland. Autorin: Ute Weinmann; Quelle: http://www.nadir.org/nadir/periodika/drr/index.php/artikel/109/4?PHPSESSID=9676ab3603e5af4915955a055f073824 Artikel zitieren
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